ZUR WIEDERERÖFFNUNG AM 4. MAI 2020

Liebe Kund*innen, liebe Freund*innen!

Am 1. Mai 2020, um 0:21 Uhr, wurde die Verordnung:

197. Verordnung COVID-19-Lockerungsverordnung-COVID-19-LV

mit Amtssignatur vom 30.04-20/21:43:25+02:00

welche Hygienevorschriften, Kundenbetreuung und allgemeine Abläufe in Frisörsalons regelt, geltend bis vorerst Ende Juni 2020, an unsere Unternehmen weitergeleitet! 

Wir haben befürchtet, dass die Bekanntmachung so knapp vor dem

Eröffnungstermin erfolgen wird, deshalb haben wir entschieden, mit der Terminplanung erst ab dem 28. April zu beginnen!

Unternehmer haften für die Umsetzung der, einen großen Interpretationsspielraum zulassenden, Verordnungen. 

Wir übernehmen Verantwortung für die Gesundheit der Mitarbeiter*innen und Kund*innen und tragen dadurch auch alle wirtschaftliche und finanzielle Risiken.

Deshalb müssen wir Sie auffordern, sich ausnahmslos an diese, vorerst bis Ende Juni 2020 geltenden, Vorgaben zu halten!

Wir haben seit jeher den höchsten Hygienestandard angesetzt, der es uns jetzt ermöglicht, mit geringem zusätzlichen Aufwand die geforderten Verordnungen durch COVID-19  zu erfüllen.

Wir bedanken uns ausdrücklich bei allen Kunden*innen und Freunden*innen die uns in den letzten Wochen mit herzlichen Gesprächen unterstützt und Verständnis für unser Entscheidungen gezeigt haben!

Wir werden in Kürze alle relevanten Informationen über 

www.bernhardkrenn.at 

https://www.facebook.com/bernhardkrenn.at.hairstyling.barbershop/

veröffentlichen.


Alles Liebe und gesund bleiben!

Bernhard, Fenya und Ursula Krenn 

© Bernhard Krenn 2024